Allgemeine Geschäftsbedingungen

Peter Rieß, e.U. PR.SOCIALS,
Strauchergasse 12A, 8020 Graz

Tel.Nr. +43 678 7916291

E-Mail-Adresse: hallo@prsocials.com

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Peter Rieß e.U., handelnd unter „PR.SOCIALS“ (im Folgenden „Agentur“), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich auf Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, somit B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Bestimmungen wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle und Plattformen

2.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen, Werbeplattformen, Suchmaschinen, Messenger-Diensten und vergleichbaren digitalen Plattformen es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Inhalte, Accounts, Werbeanzeigen, Kampagnen oder sonstige Maßnahmen aus beliebigem Grund abzulehnen, einzuschränken, zu sperren oder zu entfernen.

2.2 Die Entscheidungen solcher Anbieter können insbesondere auf algorithmischen Prüfungen, automatisierten Moderationssystemen, KI-gestützten Sicherheitsmechanismen, internen Richtlinien oder Beschwerden Dritter beruhen. Auf diese Prozesse hat die Agentur keinen Einfluss.

2.3 Die Agentur arbeitet auf Grundlage der jeweils geltenden Nutzungs-, Werbe- und Plattformbedingungen der jeweiligen Anbieter. Diese Bedingungen werden dem Auftrag des Kunden zugrunde gelegt. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass diese Bedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen.

2.4 Die Agentur ist bemüht, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die jeweils geltenden Richtlinien der Plattformen einzuhalten. Aufgrund der laufenden Änderungen von Richtlinien, technischen Systemen, Algorithmen und Moderationsentscheidungen kann die Agentur jedoch nicht dafür einstehen, dass Inhalte, Werbeanzeigen, Accounts oder Kampagnen jederzeit abrufbar, freigegeben oder in einem bestimmten Umfang ausgespielt werden.

2.5 Ebenso übernimmt die Agentur keine Gewähr für bestimmte Reichweiten, Interaktionen, Leads, Conversions, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Erfolge, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als garantierte Leistung vereinbart wurde.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept, eine Strategie, eine Content-Linie, einen Kampagnenansatz oder eine vergleichbare kreative Vorleistung zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und deren Annahme durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung erhebliche kreative, strategische, zeitliche und wirtschaftliche Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen, grafischen, strategischen und sonstigen kreativen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus Ideen und Elemente, die allenfalls keine Werkhöhe erreichen, jedoch den schöpferischen Kern der Vermarktungsstrategie darstellen. Dazu zählen insbesondere Werbetexte, Claims, Content-Formate, Rubriken, Skriptideen, Gestaltungsansätze, Grafiken, Illustrationen, Redaktionskonzepte, Werbemittel und vergleichbare kreative Leistungen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen sowie selbst zu nutzen oder nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen, die eine eindeutige zeitliche Zuordnung ermöglichen.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlich festgehaltenen Unterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Texte, Captions, Redaktionspläne, Skripte, Grafiken, Videos, Reports, Präsentationen, Anzeigenmotive und elektronische Dateien, sind vom Kunden unverzüglich zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Zugang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Dateien, Zugänge und sonstigen Materialien zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.

4.4 Der Kunde trägt den Aufwand und sämtliche daraus resultierenden Nachteile, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen, widersprüchlichen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte und Daten auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und sicherzustellen, dass diese für den angestrebten Zweck verwendet werden dürfen.

4.6 Die Agentur haftet, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für Rechtsverletzungen, die aus vom Kunden bereitgestellten Unterlagen, Daten, Inhalten, Angaben oder Freigaben resultieren. Wird die Agentur von einem Dritten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt ihr sämtliche daraus entstehenden Nachteile, insbesondere auch die Kosten angemessener rechtlicher Vertretung.

5. Einsatz von KI-gestützten Tools

5.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen digitale und KI-gestützte Werkzeuge, Anwendungen und Systeme einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Ideenfindung, Recherche, Textbearbeitung, Transkription, Zusammenfassungen, Übersetzungen, Strukturierung, Analyse, Content-Erstellung, Bildbearbeitung, Reporting, Automatisierung und Qualitätssicherung.

5.2 Der Einsatz solcher Tools erfolgt unterstützend im Rahmen der geschuldeten Leistungserbringung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen ausschließlich manuell erstellten Arbeitsprozess, sondern ein fachlich geeignetes und sorgfältig geprüftes Arbeitsergebnis.

5.3 Soweit im Zuge der Leistungserbringung Kundeninformationen, personenbezogene Daten, Kommunikationsinhalte, Briefings, Analysewerte, CRM-Auszüge, Zielgruppendaten, Anzeigenkennzahlen, Rohtexte, Mitschriften oder sonstige Materialien mit KI-gestützten Tools verarbeitet, strukturiert, analysiert oder aufbereitet werden, erfolgt dies ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, soweit hierfür eine zulässige rechtliche Grundlage besteht.

5.4 Eine Verwendung von Kundeninformationen oder personenbezogenen Daten zum Training fremder KI-Modelle erfolgt durch die Agentur nicht, sofern der Kunde hierzu nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die betreffende Nutzung vom Kunden selbst veranlasst wurde.

5.5 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Softwaredienstleister, Cloud-Anbieter, Automatisierungsdienste, Analyse-Tools und Anbieter KI-gestützter Anwendungen als technische Dienstleister oder Subdienstleister einzusetzen, sofern dies sachlich erforderlich und rechtlich zulässig ist.

5.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Systeme trotz sorgfältiger Auswahl und Anwendung fallweise unvollständige, unzutreffende, missverständliche oder überprüfungsbedürftige Ergebnisse liefern können. Die Agentur wird KI-unterstützt erzeugte oder bearbeitete Inhalte in angemessenem Umfang fachlich, redaktionell oder technisch prüfen. Eine absolute Fehlerfreiheit kann jedoch nicht gewährleistet werden.

5.7 Soweit die Agentur Entwürfe, Texte, Anzeigenvarianten, Reports, Auswertungen, Visuals oder sonstige Arbeitsergebnisse zur Freigabe übermittelt, obliegt dem Kunden vor Veröffentlichung, Implementierung oder Weiterverwendung die abschließende sachliche, markenbezogene, rechtliche und wirtschaftliche Prüfung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

6.1 Verarbeiten die Parteien im Zuge der Zusammenarbeit personenbezogene Daten, werden sie die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Soweit erforderlich, werden die Parteien zusätzlich eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

6.2 Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung sämtlicher an die Agentur weitergegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist und sämtliche hierfür erforderlichen Informations-, Einwilligungs-, Freigabe- oder sonstigen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllt hat. Dies gilt insbesondere bei Kundendatenbanken, Newsletter-Verteilern, Lead-Daten, Nachrichtenverläufen, Community-Management-Inhalten und Daten aus Social-Media-Plattformen.

6.3 Die Agentur wird Kundeninformationen und sonstige vertrauliche Informationen, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vorbehaltlich gesetzlicher Verpflichtungen vertraulich behandeln und nur insoweit verwenden, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

6.4 Soweit bei der Nutzung bestimmter Tools, Plattformen oder KI-Dienste eine Datenverarbeitung außerhalb des EWR erfolgt, wird die Agentur im Rahmen ihrer Einflusssphäre auf geeignete datenschutzrechtliche Garantien Bedacht nehmen. Eine Gewähr für die dauerhafte rechtliche oder tatsächliche Verfügbarkeit einzelner Drittanbieter wird dadurch nicht übernommen.

7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

7.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

7.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

7.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen und im Interesse des Kunden eingegangen wurden, hat der Kunde nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vereinbarung einzutreten. Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.

8. Termine

8.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

8.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen, insbesondere aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden, technischer Störungen, Plattformausfällen, Sperren, API-Änderungen, Tool-Ausfällen, KI-Systemunterbrechungen, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, verlängern Fristen angemessen.

8.3 Gerät die Agentur in Verzug, ist der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen.

9. Honorar

9.1 Mangels abweichender Vereinbarung steht der Agentur für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

9.2 Wird der vereinbarte Leistungsumfang auf Wunsch des Kunden geändert oder erweitert, ist die Agentur berechtigt, den dadurch verursachten Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Formatadaptionen, weitere Varianten, Zusatzabstimmungen und Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs.

9.3 Besondere Leistungen, insbesondere Expressleistungen, Wochenend- oder Feiertagsleistungen, umfangreiche Abstimmungsschleifen, zusätzliche Reporting-Anforderungen oder besondere Maßnahmen der Krisenkommunikation, können gesondert verrechnet werden.

9.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Erweist sich eine wesentliche Überschreitung als erforderlich, wird die Agentur den Kunden davon informieren. Sofern der Kunde nicht binnen angemessener Frist schriftlich widerspricht, gilt die Überschreitung als genehmigt.

10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1 Rechnungen der Agentur sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, der Agentur sämtliche zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso-, Auskunfts- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

10.3 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist die Agentur berechtigt, laufende Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, offene Zugänge zurückzuhalten, Veröffentlichungen zu verschieben und von noch nicht ausgeführten Leistungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die Agentur abgeleitet werden können.

10.4 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen verbleiben gelieferte Unterlagen, Konzepte, Dateien, Nutzungsrechte und sonstige Leistungen, soweit rechtlich möglich, im Eigentum beziehungsweise in der Rechtsinhaberschaft der Agentur.

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1 Sämtliche Leistungen der Agentur, einschließlich Konzepte, Texte, Claims, Gestaltungen, Formate, Videos, Grafiken, Skripte, Kampagnenideen, Redaktionssysteme, Strategien, Reports, Templates und sonstige Arbeitsergebnisse, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im geistigen Eigentum der Agentur.

11.2 Mit vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich vereinbarten Leistungen in dem vereinbarten Umfang, für den vereinbarten Zweck und das vereinbarte Gebiet ein.

11.3 Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Weiterentwicklung, Mehrfachverwertung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Zwecks, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

11.4 Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbemitteln, der Website, in Präsentationen, Pitch-Unterlagen, Portfolios und Social-Media-Kanälen in angemessener Weise auf die mit dem Kunden realisierte Zusammenarbeit hinzuweisen, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Tagen ab Erkennbarkeit, unter konkreter Beschreibung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige und substantiierte Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt.

12.2 Im Fall berechtigter und fristgerecht gerügter Mängel ist die Agentur zunächst zur Verbesserung berechtigt und verpflichtet. Erst wenn die Verbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kommen die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zur Anwendung.

12.3 Keine Mängel begründen insbesondere bloß geschmackliche Abweichungen, branchenübliche Unterschiede, technisch bedingte Darstellungsunterschiede, Änderungen aufgrund von Plattformbedingungen, Schwankungen in Reichweite oder Performance, algorithmische Veränderungen oder von Dritten verursachte Einschränkungen.

13. Haftung

13.1 Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und nicht für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.

13.2 Die Agentur haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputationsschäden, Produktionsausfälle, Ansprüche Dritter, ausgebliebene Kampagnenerfolge oder sonstige Vermögensschäden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur beruhen.

13.3 Eine Haftung für Entscheidungen, Sperren, Ablehnungen, Beschränkungen, Policy-Verstöße, Kontoeinschränkungen, Datenverluste oder sonstige Maßnahmen von Plattformen, Hosting-Anbietern, Softwaredienstleistern, KI-Anbietern oder sonstigen Dritten ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unmittelbar von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

13.4 Für Inhalte, Daten oder Aussagen, die vom Kunden geliefert, freigegeben, genehmigt oder trotz Hinweises der Agentur veröffentlicht wurden, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1 Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Retainer-, Betreuungs-, Content-, Community-Management- oder Beratungsverträge, werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist wesentlich gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt oder der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung in Verzug bleibt.

14.3 Im Fall einer vorzeitigen Beendigung sind bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten, bereits disponierte Aufwendungen und nicht mehr stornierbare Drittleistungen vom Kunden zu vergüten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Erfüllungsort ist Graz, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

15.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart, sofern eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

15.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

15.5 Die Überschriften in diesen AGB dienen ausschließlich der besseren Übersicht und sind nicht zur Auslegung einzelner Bestimmungen heranzuziehen.